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Normale Version: Völkerrecht
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Mein Ausgangspunkt war die Frage, welchen praktischen Wert das Völkerrecht hat, wenn es keine übergeordnete Exekutive gibt, die seine Einhaltung erzwingen kann. Am Beispiel des Haftbefehls gegen Putin wird dieses Problem deutlich: Der Internationale Strafgerichtshof kann einen Haftbefehl ausstellen, besitzt aber keine eigene Polizei und ist darauf angewiesen, dass Staaten ihn durchsetzen.
Daraus folgt für mich: Das Völkerrecht ist nicht wertlos, aber seine Durchsetzung ist gegenüber mächtigen Staaten stark begrenzt. Es gibt also einen deutlichen Unterschied zwischen Recht und Macht. Ein Staat kann gegen internationales Recht verstoßen und unter Umständen lange Zeit ohne unmittelbare Bestrafung bleiben.
Meine ursprüngliche Aussage „Dann ist das Völkerrecht nichts wert“ war deshalb zu absolut. Treffender wäre: Das Völkerrecht ist ein Regelwerk ohne zentrale Weltpolizei. Seine Wirksamkeit hängt letztlich davon ab, ob Staaten bereit und in der Lage sind, Verstöße tatsächlich durchzusetzen. Und genau an dieser Stelle zeigt sich die Grenze zwischen dem, was rechtlich gelten soll, und dem, was politisch tatsächlich durchsetzbar ist.